Die DIN EN 1838 ist eine europaweit geltende Norm. Sie beschreibt die lichttechnischen Grundlagen der Notbeleuchtung.

Sicherheitsbeleuchtung

Die Notbeleuchtung ist für den Ausfall der allgemeinen Beleuchtung vorgesehen und muss daher von einer unabhängigen Energieversorgung gespeist werden.

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege:

Die Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist es, den Personen ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Dabei steht die Sicherstellung von ausreichenden Sehbedingungen und die Orientierung für die Personen im Vordergrund. Zudem soll die Sicherheitsbeleuchtung dabei helfen, die Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht zu finden.

Antipanikbeleuchtung:

Die Antipanikbeleuchtung (open area lighting) soll auf größeren Flächen beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Panik vermeiden. Das sichere Erreichen der Rettungswege für die Personen muss auch durch ausreichende Sehbedingungen und Orientierung gewährleistet sein. Das Licht sollte dabei nach unten gerichtet sein, aber auch Hindernisse zwei Meter über dem Boden beleuchten.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer ­Gefährdung:

Personen, die sich in einem potentiell gefährlichen Arbeitsablauf oder in Nähe einer gefährlichen Situation befinden, sollen durch die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung vor Schaden bewahrt werden. Zudem müssen die angemessenen Abschaltmaßnahmen für die Sicherheit der in der Nähe befindlichen Personen durchgeführt werden können.

Sicherheitsbeleuchtung:

Um eine ausreichende, homogene Ausleuchtung des Raumes zu erreichen, sollte die Sicherheitsbeleuchtung zwei Meter über dem Boden angebracht werden. Diese Höhe ist vor allem notwendig, um eine Verschattung der Sicherheitsbeleuchtung durch abgestellte Gegenstände oder andere flüchtende Personen zu verhindern.

Eine Rettungswegleuchte entsprechend der DIN EN 60598-2-22 muss neben jeder Ausgangstür und an jedem notwendigen Platz zur Vermeidung von Gefahren und Erkennung von Sicherheitseinrichtungen platziert werden.

Die hervorzuhebenden Stellen sind folgende:

Hervorzuhebende Stellen

+ jede im Notfall zu benutzende Ausgangstür
+ nahe Treppen (jede Stufe direkt beleuchtet)
+ nahe jeder Niveauänderung
+ Rettungs- und Sicherheitszeichen
+ Richtungsänderungen
+ Kreuzungen
+ außerhalb und nahe jedem letzten Ausgang
+ nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle *
+ nahe jeder Brandbekämpfungsvorrichtung oder
Meldeeinrichtung *
+ Fluchtgeräte für Menschen mit Behinderung
+ Schutzbereiche für Menschen mit Behinderung und Rufanlagen

(* Diese Stellen müssen, sofern sie nicht Teil des Rettungsweges sind oder im Bereich der Antipanikbeleuchtung liegen, mit mindestens fünf Lux in vertikaler Richtung beleuchtet werden.)

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Bei Rettungswegen, deren Breite 2 Meter nicht überschreitet, muss die horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang einer Mittellinie immer mindestens ein Lux betragen.

Beleuchtungsstärke am Boden bei Rettungswegen bis 2 m Breite

Ist der Rettungsweg breiter als 2 Meter, kann dieser in mehrere Rettungswege, die schmaler als 2 Meter sind, unterteilt werden oder Antipanikbeleuchtung verwendet werden.

Das Verhältnis der größten zu der kleinsten Beleuchtungsstärke entlang der Mittellinie darf nie größer als 40 werden.

Verhältnis der Beleuchtungsstärken entlang der Mittellinie des Rettungsweges

Die physiologische Blendung muss bei der Installation von Sicherheitsbeleuchtung berücksichtigt werden, um eine zu starke Beeinträchtigung der Sehleistung zu vermeiden. Der Blendbereich ist bei horizontalen Rettungswegen die Zone von 60 ° bis 90 ° gegen den Azimuthwinkel und bei allen anderen Rettungswegen und Bereichen liegt der Blendbereich kreisförmig um die gesamte Leuchte.

Die folgenden Bilder zeigen den Blendbereich (gelb) in beiden
Situationen:

Blendbereich eines horizontalen Rettungsweges

Blendbereich außerhalb horizontaler Rettungswege

Die folgende Tabelle zeigt die Lichtstärkewerte, die im Blendbereich nicht überschritten werden dürfen.

Tabelle der Lichtstärkenwerte

Der Farbwiedergabe-Index Ra der eingesetzten Lampen muss mindestens 40 sein, die Nennbetriebsdauer muss mindestens 1 Stunde betragen und 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke nach 5 Sekunden vorhanden sein, die vollständige nach 60 Sekunden außerhalb von Deutschland und nach 15 Sekunden in Deutschland.

Indirekte Beleuchtung

Auch die indirekte Beleuchtung kann als Sicherheitsbeleuchtung verwendet werden. Dabei müssen zwei Grundsätze beachtet werden:

1. Nur die erste Reflektion darf berücksichtigt werden. Die reflektierende Fläche wird als Sicherheitsleuchte angesehen und muss für die lichttechnische Berechnung verwendet werden.

2. Die reflektierenden Flächen müssen in die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung eingeschlossen werden. Der Neuwert der Reflektion darf damit nicht unter einen bestimmten Wert sinken. Der Wartungsfaktor muss auch mit in die Reflektion einbezogen werden und geht daher mehrfach in die Berechnung ein.

Die Möglichkeit der Verwendung der indirekten Beleuchtung wurde erst in die neueste Ausgabe der DIN EN 1838 aufgenommen und trägt damit dem gestalterischen Trend der letzten Jahre Rechnung. Dennoch gilt: Die direkte Beleuchtung ist bei der Sicherheitsbeleuchtung immer zu wählen, außer dringende technische oder architektonische Gründe sprechen dagegen.

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