Ein Sicherheitsbeleuchtungssystem kann nur Leben retten, wenn es voll funktionsfähig ist. Daher ist die Einhaltung und Dokumentation von festen Prüfintervallen notwendig und in den Normen vorgegeben. Diese Funktionen sind bei allen Willing-Anlagen per Knopfdruck abrufbar.

Generell können Sicherheitsleuchten einzeln oder zentral überwacht werden. In beiden Fällen müssen die Leuchten regelmäßig durch Betriebsdauer- und Funktionstests überprüft werden.

Grundsätzlich arbeiten Einzelbatteriesysteme autark und benötigen neben einem Stromanschluss keine weiteren Anschlüsse oder Geräte. Allerdings ist der Prüfaufwand eines solchen Systems aufwendig, da monatlich alle Rettungskennzeichen einzeln auf ihre Funktion hin inspiziert werden müssen. Die meisten Zentralbatteriesysteme bieten hingegen eine zentrale und komfortable Überwachung der Leuchten an.

Um viele Vorzüge beider Systeme zu vereinen, gibt es auch zentral überwachte Einzelbatteriesysteme. Diese überwachen die angeschlossenen Leuchten und geben differenzierte Auskunft über den Zustand der Leuchte, die Fehlerart und den Leuchtenort.

Die wichtigste Eigenschaft eines Einzelbatterie-Überwachungssystems ist, dass eine regelmäßige Prüfung stattfindet, die sicherstellt, dass das Sicherheitsbeleuchtungssystem im Notfall fehlerfrei funktioniert.

Bei jedem System soll eine frühestmögliche Fehleranzeige gewährleisten, dass die bestmögliche Verfügbarkeit des Sicherheitsbeleuchtungssystems sichergestellt werden kann. Diese Anzeige sollte mindestens zwischen den beiden häufigsten Fehlern – „Ausfall der Batterie" und „Ausfall des Leuchtmittels" – unterscheiden können.

Der manuelle Prüfungsaufwand des Sicherheitsbeleuchtungssystemsfür den Gebäudebetreiber sollte dennoch möglichst minimiert werden. So wird dem fahrlässigen Unterlassen der Prüfungen vorgebeugt, denn ein lückenloses Protokoll über die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsbeleuchtungssystems muss aus versicherungstechnischen Gründen immer vorliegen.

Da auf dem Sicherheitsbeleuchtungssystem im Falle einer Gebäudeevakuierung eine besondere Verantwortung lastet, muss bei zentraler Überwachung das System vom Hersteller ausdrücklich für den Betrieb als solches freigegeben sein.

Die Prüfung der Notleuchten muss folgende Vorgaben einhalten

Prüfungsaufwand für das Gebäude auf einen Blick

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